WEITERE FREIGABE DES SPORTBETRIEBES BEIM KOBLENZER RUDERCLUB RHENANIA

Seit, Mittwoch, 24.06.2020, ist die zehnte Corona Verordnung in Kraft. Sie ermöglicht endlich wieder den Sportbetrieb im Freien mit bis zu zehn Personen ohne Einhaltung des bisher vorgegebenen Abstandes von 1,50 m bzw. 3 m. Damit wird das Rudern in allen unseren Booten wieder freigegeben, das Drachenbootpaddeln mit bis zu zehn Personen pro Boot.
Die Nutzung der Gymnastikhalle für interne und externe Kurse ist unter Aufsicht von Trainer und Übungsleitern möglich, die jeweils für die Einhaltung der Zahl der zulässigen Teilnehmer, der Hygiene- und Abstandsvorgaben verantwortlich sind. Die Räume sind ansonsten verschlossen zu halten.
Die Nutzung der Kraft – und Ergometerräume ist unter Aufsicht und Anleitung der Trainer möglich, die auf die Einhaltung der Vorgaben zu achten haben. Insbesondere ist wegen der Aerosol Problematik ein Abstand von 3 m zwischen den Sportlern zu einzuhalten, wie dies in der Corona Verordnung vorgegeben ist. Da wir für die Umkleiden und Sanitärräume keine Hygienekonzepte umsetzen können, bleiben diese Räume geschlossen. Es gilt also weiterhin, dass die Sportlerinnen und Sportler bereits umgezogen zum Bootshau kommen und auch in der Sportkleidung anschließend nach Hause fahren müssen.